In Bauvorschriften werden immer wieder RAL-Farben für die Dachziegel in Neubaugebieten vorgeschrieben. In der Ziegelindustrie wird bei der Farbgebung und -Beurteilung von Oberflächen jedoch generell nicht mit RAL-Farbangaben gearbeitet.

Um den Bauvorschriften genüge zu tun, sollte also ermittelt werden, welche Farbrichtung mit den RAL-Angaben eigentlich gemeint ist. Häufig dienen sie nämlich nur dazu, unerwünschte Farbtöne auszuschließen. Es wird also Rot gefordert, um Schwarz auszuschließen oder umgekehrt, obwohl ein Rotbraun- oder Grauton jedoch möglicherweise akzeptiert werden würde.

 

Sich jedoch einfach nicht an die vorgegebene Farbrichtung zu halten, kann zu erheblichen Problemen führen. Es lässt sich meist aber innerhalb des zugelassenen Spektrums die Wunschfarbe finden, ohne die genaue RAL-Zahl zu kennen oder die vorgegebene Farbe gar genau zu treffen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich bei der zuständigen Stelle das OK für einen vorgelegten Musterziegel einholt. Das Gleiche gilt auch bei Fragen zum Glanzgrad eines Ziegels.

 

Befreiung von den Bauvorschriften

Hat ein Hauseigentümer einen Anspruch auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf seinem Dach, so hat er zugleich einen Anspruch auf Dachziegel in der Farbe der Photovoltaikanlage - also z.B. Grau statt dem vorgeschriebenen Rot. Die Baubehörde muss ihm daher eine Befreiung von der entgegenstehenden örtlichen Bauvorschrift erteilen. Dies hat der Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg entschieden*, berichtet ra-online auf seiner Seite kostenlose-urteile.de.


Wie Röben-Ziegel zu ihren Farben kommen

Die mineralische Zusammensetzung der Engoben und Glasuren (Tonschlämmen) führt im Brand zu bestimmten Farbtönen. So werden die Bestandteile der Engoben und Glasuren von unseren Keramikern in einer Vielzahl von Versuchen in die gewünschte Richtung verändert. Aus den durchgeführten Brandversuchen wird schließlich die Farbe ausgewählt, die dann für die Serienproduktion verwendet werden soll. Um die Reproduzierbarkeit der Engobenfarbe sicherzustellen, wird die Rezeptur dieser Engobe hinterlegt, nicht eine RAL-Farbzahl des Ergebnisses.

Die Farbe ist nicht messbar

Interessanterweise haben auch die Ergebnisse, die bei der Farbmessung einer Produktoberfläche mit einem professionellen Lab-Gerät ermittelt werden können, meist mit dem subjektiven Farbeindruck nichts zu tun. Grund dafür sind die Oberflächeneigenschaften des Ziegels, der über seinen spezifischen Glanz natürlich auch Umgebungsfarben reflektiert (Himmel, Bäume, Gebäude etc.) So kann schon die kleinste Veränderung des Betrachtungswinkels oder der Dachneigung zur Wahrnehmung eines scheinbar ganz anderen Farbtons führen. Sonnenschein verändert die Farbwirkung ebenfalls.

Dass die Bestimung der Farbe eines buntgeflammten Mauerziegels komplett unmöglich ist, leuchtet ohnehin ein - gefordert wird dies dennnoch gelegentlich...

 

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*  Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.20068 S 2417/05 -

 

"Wenn die nach § 56 Abs. 2 Nr. 3 LBO zulässige Anbringung von Fotovoltaik-Modulen zwangsläufig dazu führt, dass etwa 99 % der Fläche einer Dachhälfte optisch schwarz, schwarz/grau oder schwarz/blau in Erscheinung tritt, und wenn die Gemeinde zugleich das Ziel verfolgt, eine weitgehende Einheitlichkeit der farblichen Gestaltung der Dacheindeckungen zu erreichen, so erfordern Gründe des allgemeinen Wohls im Sinne des § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 LBO die Zulassung einer der Farbe der Solarmodule entsprechenden Farbe der übrigen Dacheindeckung."